
Bildungsurlaub
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 29. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:
- Berlin: II D 14 - 101813
- Brandenburg: 26.14-41415
- Hamburg: HI 43-1/406-07.5, 54342
- Mecklenburg-Vorpommern: BfG-A-272/09-W11
- Rheinland-Pfalz: 6328/0592/19
- Saarland: 16.781-10921
- Sachsen-Anhalt: 207-53502-2018-798
- Schleswig-Holstein: WBG/B/19196
- Thüringen: 26-0342-716
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 29. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
- Baden-Württemberg: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Bayern: im Bundesland Bayern besteht kein Bildungsurlaubsgesetz.
- Bremen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben
- Hessen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben
- Niedersachsen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Nordrhein-Westfalen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Sachsen: im Bundesland Sachsen besteht kein Bildungsurlaubsgesetz.
2018:
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 28. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:
- Berlin: II D 14 - 95145
- Hamburg: HI 43-1/406-07.5, 52445
- Mecklenburg-Vorpommern: BfG-A-272/09-W09
- Rheinland-Pfalz: 6328/0043/18
- Saarland: 16.781-10921
- Schleswig-Holstein: WBG/B/16682
- Thüringen: 26-0342-716
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 28. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
- Baden-Württemberg: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Bayern: im Bundesland Bayern besteht kein Bildungsurlaubsgesetz.
- Bremen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Hessen: Voraussetzung für die Anerkennung sind 5 Veranstaltungstage.
- Niedersachsen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Nordrhein-Westfalen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Sachsen: im Bundesland Sachsen besteht kein Bildungsurlaubsgesetz.
2017:
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wurde der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 27. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub anerkannt:
- Berlin: II D 12 - 85554
- Brandenburg: 26.14-34230
- Hamburg: HI431/406-07.5,50857
- Mecklenburg-Vorpommern: BfG-A- 272/09-W07
- Rheinland-Pfalz: 6328/0465/17
- Saarland: 16.781-10921
- Sachsen-Anhalt: 505-53502-2016-432
- Schleswig-Holstein: WBG/B14816
- Thüringen: 26-0342-716
In nachfolgend aufgeführten Bundesländern wird der Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung 27. Symposium Intensivmedizin + Intensivpflege als Weiterbildungsveranstaltung zur Bildungsfreistellung / zum Bildungsurlaub voraussichtlich abgelehnt, da entweder kein Bildungsurlaubsgesetz besteht oder die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben sind:
- Baden-Württemberg: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Bayern: im Bundesland Bayern besteht kein Bildungsurlaubsgesetz.
- Bremen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Hessen: Voraussetzung für die Anerkennung sind 5 Veranstaltungstage.
- Niedersachsen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Nordrhein-Westfalen: die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind nicht gegeben.
- Sachsen: im Bundesland Sachsen besteht kein Bildungsurlaubsgesetz.
